Zur Zukunft der Flüchtlinge: Aufenthaltsstatus entscheidend
Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen regeln den Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen: in einem Vortrag vor 45 Integrationslotsen und Ehrenamtlichen, die sich um Flüchtlinge kümmern, informierte Rechtsanwältin Hildegard Bocklage, Haselünne, über die rechtliche Lage von anerkannten und nichtanerkannten Flüchtlingen, über den „subsidären“ Schutz von Menschen z. B. aus Kriegsgebieten oder die Voraussetzungen für eine Duldung. Auch die Themen „Abschiebung“ und „Aussetzung der Abschiebung“ z. B. aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen der Rechtslage im Heimatland waren Themen des Abends. In diesem Zusammenhang verwies die Referentin auf die Internetseite des Flüchtlingsrats (www.nds-fluerat.org), die viele rechtliche Bestimmungen lesbar zusammenfasst.
Der Verein „Willkommen im südlichen Emsland – Integrationslotsen“ hatte Interessierte zur Information über die aktuelle Lage eingeladen. Alle Flüchtlinge sorgen sich um ihre Zukunft hier. Dürfen sie bleiben oder müssen sie wieder gehen? Wann finden sie endlich eine Arbeit? Ein erteilter Schutzstatus kann durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft und ggf. widerrufen werden. Auch Abschiebungen nach Afghanistan verunsichern Flüchtlinge von dort.
Viele Ehrenamtliche hatten „ihre Fälle“ im Kopf, das zeigten die Nachfragen etwa zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen oder zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Auch langjährig Geduldete können nach acht bzw. sechs Jahren (bei minderjährigen Kindern im Haushalt) eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn sie den Lebensunterhalt überwiegend selbständig durch Erwerbstätigkeit sichern und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen.
Die Referentin, die sich seit 30 Jahren mit dem Migrationsrecht befasst, beurteilte die Situation von Flüchtlingen, die die Sprache lernen und sich aktiv um eine berufliche Integration bemühen, eher optimistisch. Viele Veranstaltungsteilnehmer äußerten sich kritisch zu den, von den Betroffenen nicht zu durchschauenden bürokratischen Abläufen und Antragsverfahren, zu Problemen beim Spracherwerb und bei der Arbeitsplatzsuche. Ohne Unterstützung ist dies für viele Betroffene zeitnah kaum zu bewältigen.
Die Lingener Integrationslotsen werden in den kommenden Monaten zu weiteren Veranstaltungen einladen, etwa zu den Planungen der neuen Bundesregierung hinsichtlich Aufnahme und Integration von Flüchtlingen.
Der Verein „Willkommen im südlichen Emsland – Integrationslotsen e. V.“ wurde im März 2016 in Lingen gegründet. Zweck des Vereins ist es, Zuwanderer bei der Integration zu begleiten und zu unterstützen.